Reflektoren, Schutzblech, Klingel – welches verpflichtendes Fahrradzubehör ist in Österreich bei Fahrrädern gesetzlich vorgeschrieben und welches nicht. Erfahre in unserem Ratgeber, was du bei deiner Radausstattung beachten musst, damit du vorschriftsmäßig ausgestattet bist und im Straßenverkehr teilnehmen kannst. So bist du sicher unterwegs und kannst dich voll und ganz auf deine Ausfahrt konzentrieren.
Verpflichtendes Fahrradzubehör laut Fahrradverordnung vom 1.5.2001 in Österreich
Seit Mai 2001 (novelliert Oktober 2013) legt die Fahrradverordnung die Mindestkriterien fest. Bei Verstoß kann die Behörde Strafen verhängen. Licht und Rücklicht sind durch die Novellierung beim Inverkehrbringen nicht mehr erforderlich, jedoch bei schlechter Sicht und in der Nacht beim Benützen des Fahrrades Pflicht.
Folgendes Fahrradzubehör (Ausstattung) ist in Österreich verpflichtend:
- Rückstrahler (ausgenommen Rennräder bei Tag und guter Sicht)
- Nach vorne: weiß
- Nach hinten: rot
- An den Pedalen: gelb
- An den Rädern: Speichenrückstrahler oder rückstrahlender Ring im Mantel weiß oder gelb
- Lichter (ausgenommen bei Tag und guter Sicht)
- Nach vorne: weiß oder hellgelb, darf nicht blinken
- Nach hinten: rot, kann blinken
- Klingel oder Hupe (ausgenommen Rennräder bei Tageslicht und guter Sicht)
- Zwei voneinander unabhängige, funktionstüchtige Bremsen
Beachte: Nur vorschriftsgemäß ausgestattete Fahrräder dürfen am Straßenverkehr teilnehmen.
Die oben genannte Ausstattung bildet die Grundlage für deine Sicherheit auf der Straße. Natürlich ist es ratsam, auch andere Zubehörteile wie ein Fahrradschloss, eine Fahrradpumpe und ein Reparaturset mitzuführen, um auf unerwartete Situationen vorbereitet zu sein.
Wenn du mehr über sinnvolles Fahrradzubehör erfahren möchtest, dann lese unseren Ratgeber.
LESETIPP: Sinnvolles Fahrradzubehör
Lese hier, welches Fahrradzubehör sinnvoll ist und nicht fehlen sollte.
Verpflichtendes Fahrradzubehör bei Rennrädern
Bei Rennrädern gelten spezielle Vorschriften. Was aber zählt als Rennrad? Wie ist ein Rennrad charakterisiert?
Ein Rennrad gilt als Rennrad, wenn es folgenden technischen Merkmalen entspricht:
- Eigengewicht max. 12kg
- Rennlenker
- Felgendurchmesser (außen) min. 630 mm
- Felgenbreite (außen) max. 23 mm
Wenn diese Eigenschaften zutreffen, sind Rennräder von einigen Bestimmungen hinsichtlich verpflichtendes Fahrradzubehör ausgenommen, dazu zählen:
- Sie haben keine Beleuchtungspflicht.
- Sie benötigen keine Reflektoren.
- Eine Warneinrichtung wie zum Beispiel Glocke ist nicht verpflichtend.
- Man muss bei Trainingsfahrten keine Radwege benutzen.
- Bei Trainingsfahrten darf man auch auf der Fahrbahn nebeneinander fahren.
Verpflichtendes Fahrradzubehör bei Mountainbikes
Wenn ein Fahrrad nur bei Tag und guter Sicht auf einer Straße benützt wird, darf die Beleuchtungsanlage abgenommen werden. Damit will vermieden werden, dass die montierten Lichtanlagen und Reflektoren im abwegigen Gelände beschädigt werden.
Ansonsten gilt auch für Mountainbikes die Verpflichtung, bei Nacht und schlechter Sicht die normalen Beleuchtungsvorschriften zu erfüllen. Fehlen Beleuchtung oder Reflektoren, so machst du dich strafbar!
Denke daran: In der Stadt muss dein Mountainbike oder E-MTB gemäß der Straßenverkehrsordnung ausgestattet sein! Fehlen Teile wie zum Beispiel Klingel oder Reflektoren, machst du dich strafbar.
Besonderheit Kindersitz
Ein Kindersitz für das Fahrrad ist ein unverzichtbares Zubehör für Eltern, die ihre Kinder sicher und bequem auf Fahrradtouren mitnehmen möchten. Kindersitze bieten nicht nur die Möglichkeit, gemeinsame Momente im Freien zu genießen, sondern tragen auch zur Sicherheit und Komfort der kleinen Passagiere bei.
Kindersitze müssen fest mit dem Fahrrad verbunden sein und dürfen nur hinter dem Sattel montiert werden. Außerdem darf nur ein Kind pro Rad und Kindersitz befördert werden.
Wichtig
Jeder Kindersitz muss mit einem Gurtsystem, das vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann, einem höhenverstellbaren Beinschutz mit Fixierung für die Füße und einer Kopflehne ausgestattet sein. Zudem müssen Kinder, die auf einem Kindersitz oder Fahrradanhänger mitgeführt werden, einen Helm tragen (Helmpflicht!).
Weitere wichtige Tipps beim Kauf und bei der Nutzung von Kindersitzen:
- Ein Fünf-Punkt-Gurtsystem bietet eine sichere Befestigung und Stabilität.
- Orientiere dich an den Herstellerempfehlungen für das Mindestalter und -gewicht des Kindes.
- Montiere den Kindersitz so, dass du das Gleichgewicht auf dem Fahrrad behältst.
- Auch im Kindersitz sollte das Kind einen Fahrradhelm tragen, um Kopfverletzungen zu minimieren.
- Achte auf eine gepolsterte Sitzfläche und Rückenlehne für den Komfort deines Kindes.
- Mach vorab eine Probefahrt und bereite dein Kind auf die Ausfahrt vor.
Mit der Beachtung dieser Tipps kannst du die Sicherheit und den Komfort deines Kindes beim Radfahren gewährleisten und schöne Momente im Freien teilen.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
Neben dem verpflichtenden Fahrradzubehör ist es für Radfahrer wichtig, sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu halten, um deine eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu gewährleisten. Als Radfahrer solltest du folgende Regeln beachten:
- Fahrradbeleuchtung bei Dunkelheit verwenden
- Benutzung von Fahrradwegen
- Vorfahrtsregeln und Fahrtrichtung befolgen
- Fußgänger am Schutzweg beachten
- Richtungsanzeiger verwenden und rechtzeitig den Arm ausstrecken, wenn du abbiegen möchtest.
Beachte: Freihändiges Fahrradfahren ist verboten und kann gestraft werden! - Fahre niemals unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Für Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille (0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft).
- Handy-Nutzung vermeiden und Freisprecheinrichtung verwenden, um Unfälle zu verhindern
Achtung: Es ist nicht erlaubt, das Handy während der Fahrt mit den Händen zu bedienen!
Verwendung von Kopfhörern
Es gibt kein offizielles Verbot für die Verwendung von Kopfhörern beim Fahrradfahren. Wichtig ist, dass du die Lautstärke so wählst, dass du sicher am Straßenverkehr teilnehmen und deine Umgebungsgeräusche wahrnehmen kannst. Deine und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer darf durch das Musikhören bzw. Telefonieren nicht gefährdet sein. Achtung bei zu lauter Lautstärke: Hier verstößt du gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
Wer sonst die Regeln über den Fahrradverkehr in der Straßenverkehrsordnung missachtet oder gegen die Fahrradverordnung verstößt, wird mit Strafe bis EUR 726 bestraft. Dies ist der allgemeine Strafrahmen für Verstöße gegen die Verkehrsregeln. Bei Alkoholeinfluss sind je nach Promillewert sogar Strafen bis zu EUR 5.900 möglich.
Die ausführliche Fahrradverordnung des Bundes findest du hier.
Regelmäßige Fahrrad-Checks und verpflichtendes Fahrradzubehör tragen wesentlich zur Sicherheit bei. So sollen Unfälle vermieden und deine Sichtbarkeit erhöht werden. Denke daran, dass es je nach Land und Region Unterschiede geben kann, daher solltest du immer die örtlichen Verkehrsregeln und Vorschriften überprüfen.
LESETIPP: Das beste Fahrradzubehör
Mit unseren Tipps findest du das passende und richtige Zubehör für dich. So bist du bestens ausgestattet und kannst deine nächste Ausfahrt voll und ganz genießen.
Häufig gestellte Fragen zum verpflichtenden Fahrradzubehör
Reflektoren gehören zum verpflichtenden Fahrradzubehör in Österreich und müssen hinten, vorne, seitlich sowie an den Pedalen angebracht sein. Nur Rennfahrräder brauchen bei Tageslicht und guter Sicht keine Reflektoren, alle anderen Fahrräder immer (auch Mountainbikes).
Zum verpflichtenden Fahrradzubehör gehören gut funktionierende Bremsen, eine Glocke oder Hupe, eine Beleuchtung und Reflektoren bei Dunkelheit. Ein Fahrradhelm für Erwachsene, Gepäckträger oder Kotflügen (Schutzblech) sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Jedes Fahrrad muss eine Klingel bzw. eine Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen haben. Dies kann eine helltönende Glocke aber auch eine Hupe sein. Beides ist zulässig. Ausgenommen von der akustischen Warneinrichtung sind Rennräder.
Kinder bis zum 12. Geburtstag müssen einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Das Kind muss mit einem Radhelm ausgerüstet sein, wenn es Rad fährt, in einem Fahrradanhänger transportiert wird oder auf einem Fahrrad mitgeführt wird. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch tatsächlich trägt, ist diejenige Person, die ein Kind unter zwölf Jahren beaufsichtigt. Für Personen ab zwölf Jahren besteht keine Radhelmpflicht.
Bei Verstoß gegen die Fahrradverordnung oder Straßenverkehrsordnung musst du mit einer Verwarnung oder Geldstrafe rechnen. Bitte bedenke, dass du nicht nur deine eigene Sicherheit, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdest. Indem du verantwortungsbewusst handelst und fährst, minimierst du das Risiko von Unfällen und rechtlichen Konsequenzen.